Eine regelmäßige Wartung von Aufzuganlagen ist ebenso wie die regelmäßige Überprüfung durch den Aufzugprüfer gesetzlich vorgeschrieben. Wir übernehmen die Wartung nicht nur für Aufzüge die von uns errichtet wurden, sondern auch für die meisten Fremdfabrikate.
Ihre Aufzuganlage hat einen Defekt, der Aufzugprüfer hat einen befristeten Mangel festgestellt, dann zögern Sie nicht, wir sind für Sie da. Nach Besichtigung Ihrer Anlage können wir das entsprechende Angebot für Reparatur und / oder Wartung Ihrer Aufzuganlage stellen.
Für rasche Störungsbehebungen sind unsere Servicetechniker natürlich mit voll ausgestatteten Servicefahrzeugen inklusive der wichtigsten Ersatzteile unterwegs.